Sofern während und durch die Bauausführung Beeinträchtigungen und Schäden an vorhandenen benachbarten unter- und oberirdischen Bauwerken nicht sicher ausgeschlossen sind, sollte einem Rechtsstreit mit einem
Beweissicherungsverfahren vorgebeugt werden. Als unabhängiger Baugrundsachverständiger (öffentlich bestellt und vereidigt) führen wir baubegleitende Beweisaufnahmen an gefährdeten Bauwerken vor Beginn, während und nach
Abschluß der Bauarbeiten hinsichtlich möglicher Schäden infolge Bodenbewegungen und Baugrunderschütterungen (Deformationen und Risse) aus. Die Beobachtungs- und Untersuchungsergebnisse werden in der Regel fototechnisch und als
Rissaufnahme dokumentiert. Zur Reduzierung der infolge Erd- und Tiefbautätigkeit zu erwartenden bzw. nicht auszuschließenden Schäden an angrenzenden Bauwerken und Anlagen wird von uns im Bedarfsfall unter Berücksichtigung
der gegebenen Baugrundsituation Einfluß auf die optimale Wahl geeigneter Bautechnologien und Baumaschinen genommen. Die von uns im Zuge des Beweissicherungsverfahrens erstellten Dokumentationen sind als objektive Grundlage
zur rechtlichen Auseinandersetzung und zur evtl. notwendigen Schadensregulierung zu verwenden.
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