Ingenieurbüro
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Baugrunduntersuchung

Baugrunduntersuchung - Baugrundgutachten - Bodengutachten

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Baugrund - Wer ist beim Bauen und Sanieren wofür zuständig?

Bauherr:

 

- Besitzer des Baugrundrisikos für sich selbst und gegenüber Dritten
- “Lieferant” des Baugrunds 
- Auftraggeber für notwendige Untersuchungen des Baugrunds

●  Planer:
   (Architekt)


 

- Erkennen notwendiger Untersuchungen entsprechend der Rechtslage
- Hinweis auf Notwendigkeit der Untersuchung (Beratungspflicht gegenüber Bauherrn)
- Berücksichtigung der Ergebnisse der Baugrunduntersuchung bei der Planung
- Vorgaben für Ausführung (präzise Ausschreibung bezüglich der Baugrundsituation)
- Kontrolle der Ausführung (Eignungs-, Eigen- und Fremdüberwachung)

Ausführender :
   (Baufirma)
 

- Anpassung der Bautechnologie an standortspezifische Baugrundverhältnisse
- Vergleich der Erkundungsergebnisse mit bei Ausführung angetroffenem Baugrund
- Qualitätssicherung im vertraglich vereinbarten Umfang

Sachverständiger
   für Geotechnik
 
  (Baugrund-
     gutachter)
 

- Planung der Baugrunduntersuchungen
- Erkundung der Baugrundverhältnisse nach Stand der Technik
- Dokumentation und Beschreibung der Baugrundverhältnisse
- Beratung zu Gründung und Bauausführung
- Geotechnische Spezialplanung
- Mitwirkung bei Ausführung und Überwachung baugrundbeeinflußter Arbeiten