Baugrund - Wer ist beim Bauen und Sanieren wofür zuständig?
● Bauherr:
- Besitzer des Baugrundrisikos für sich selbst und gegenüber Dritten - “Lieferant” des Baugrunds - Auftraggeber für notwendige Untersuchungen des Baugrunds
● Planer: (Architekt)
- Erkennen notwendiger Untersuchungen entsprechend der Rechtslage - Hinweis auf Notwendigkeit der Untersuchung (Beratungspflicht gegenüber Bauherrn)
- Berücksichtigung der Ergebnisse der Baugrunduntersuchung bei der Planung - Vorgaben für Ausführung (präzise Ausschreibung bezüglich der Baugrundsituation)
- Kontrolle der Ausführung (Eignungs-, Eigen- und Fremdüberwachung)
● Ausführender : (Baufirma)
- Anpassung der Bautechnologie an standortspezifische Baugrundverhältnisse - Vergleich der Erkundungsergebnisse mit bei Ausführung angetroffenem Baugrund
- Qualitätssicherung im vertraglich vereinbarten Umfang
● Sachverständiger für Geotechnik
(Baugrund-
gutachter)
- Planung der Baugrunduntersuchungen - Erkundung der Baugrundverhältnisse nach Stand der Technik - Dokumentation und Beschreibung der Baugrundverhältnisse
- Beratung zu Gründung und Bauausführung - Geotechnische Spezialplanung - Mitwirkung bei Ausführung und Überwachung baugrundbeeinflußter Arbeiten