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Baugrunduntersuchung

Baugrunduntersuchung - Baugrundgutachten - Bodengutachten

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Vorschriften und Techniches Regelwerk

Hier haben wir für Sie einige Auszüge aus den die Baugrunduntersuchung betreffenden Normen und Regeln zusammengestellt:

Fragen

Antworten

Was ist der  Zweck der Baugrund- untersuchung?

“Sie soll dazu beitragen, die Unsicherheiten bezüglich des Baugrunds zu verringern, Bauschäden vorzubeugen und eine möglichst wirtschaftliche Lösung zu erreichen” (DIN 4020)

Was muß untersucht werden ?

“Für jede Bauaufgabe müssen Aufbau und Beschaffenheit von Boden und Fels im Baugrund ... sowie die Grundwasserverhältnisse hinreichend bekannt sein” (DIN 4020)

Wann sollte der Baugrund untersucht werden ?

“Möglichst vor dem Aufstellen der Baupläne, jedenfalls aber ehe Gründungstiefe, Gründungsart und Abmessungen der Gründungskörper sowie die Art der aufgehenden Konstruktion festgelegt werden, muß der Aufbau des Bodens unterhalb der in Aussicht genommenen Gründungssohle... ausreichend bekannt sein.” (DIN 1054)

Wer muß den Baugrund untersuchen lassen?

“Die geotechnischen Untersuchungen (Aufschlüsse in Boden und Fels, Labor- und Felduntersuchungen) hat der Bauherr (Bauträger), bei Gewinnungsstätten der Grundstückseigentümer, gegebenenfalls der Betreiber in Auftrag zu geben.” (DIN 4020)

Wer kann den Baugrund untersuchen?

Der Sachverständige für Geotechnik

“Der Sachverständige für Geotechnik bedarf nicht der Bestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er muß aber fachkundig auf dem Gebiet der Geotechnik sein und soll Erfahrungen auf den jeweils angesprochenen Teilgebieten besitzen.” (DIN 4020)

Was macht der Sachverständige für Geotechnik?

“Der Sachverständige für Geotechnik hat die erforderlichen Untersuchungen zu planen,die fachgerechte Ausführung der Aufschlüsse und der Feld- und Laboruntersuchungen zu überwachen, die aus dem Aufschluß und Untersuchungsbefund sich ergebenden  Folgerungen für Planung und Konstruktion zu ziehen und die Wechselwirkung zwischen den angetroffenen Baugrundverhältnissen einerseits und der Planung, Konstruktion und Bauausführung andererseits dem Entwurfsverfasser und den Sachverständigen benachbarter Fachbereiche darzulegen. Er hat den geotechnischen Bericht zu verfassen.” (DIN 4020)

DIN 1054 - Zulässige Belastung des Baugrunds
DIN 4020 - Geotechnische Untersuchungen für Bautechnische Zwecke