Die allgemein anerkannten bautechnischen Regeln verlangen bzw. setzen die Untersuchung und Beurteilung des Baugrundes durch einen Baugrundsachverständigen im Zuge der Bauvorbereitung voraus. Die
örtlichen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse beeinflussen dabei maßgebend die technischen Aufwendungen und damit die Baukosten und die Bauzeit speziell für Fundamente und unterirdische Anlagen. Ohne Kenntnis des
Baugrundes werden in der Regel erhöhte, nicht gerechtfertigte Sicherheiten angenommen, die sprichwörtlich zu großzügiger „Baukostenvergrabung“ führen. Andererseits können durch Nichtbeachtung der vorhandenen Baugrund- und
Grundwassersituation während und nach der Bauzeit Bauschäden und Nutzungseinschränkungen auftreten, deren Beseitigung sehr kosten- und zeitintensiv ist. Zur Vermeidung von Bauschäden, kritischen Bauzuständen und
unzulässigen Beeinträchtigungen der Nachbarbebauung sowie der Umgebung müssen die konkreten Baugrunduntersuchungsergebnisse planungs- und ausführungsseitig möglichst genau berücksichtigt werden. Auf Basis der von uns selbst
durchgeführten Felderkundungen (Bohrungen, Sondierungen, Schürfe u.a.) sowie durch den bei allen Feldarbeiten vor Ort anwesenden Baugrundsachverständigen werden schnell, effizient und wirtschaftlich die für die Bauplanung und
Bauausführung erforderlichen Daten in Form von Baugrundgutachten mit Gründungsberatung erbracht. Diese sind gestützt auf Untersuchungsergebnisse des eigenen bodenmechanischen Labors unter Nutzung unserer geotechnischen
Vorkenntnisse nach den gültigen technischen Regeln konsequent auf eine Bauoptimierung (Sicherheit, Kosten, Bauzeit) ausgelegt.
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